Unter Berücksichtigung des Sicherheitsabzugs von 15% resultiert in dubio pro reo eine tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit von 204 km/h. Nach dem Gesagten ist erstellt, dass der Beschuldigte am Freitag, 12. Mai 2017, ab ca. 00:38 Uhr auf der Autobahn K.________ (E.________) zwischen L.________ und M.________ als Lenker eines Personenwagens Mercedes-Benz die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um mindestens 84 km/h überschritt.