7. Allgemeine Grundlagen der Beweiswürdigung Hinsichtlich der allgemeinen Grundlagen der Beweiswürdigung kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1141 f., Ziff. III.1. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 8. Vorbemerkungen Vorab ist festzuhalten, dass die Vorinstanz die Beweismittel äusserst eingehend und sorgfältig gewürdigt und den erstellen Sachverhalt jeweils treffend dargelegt hat. In der nachfolgenden Beweiswürdigung wird die vorinstanzliche Beweiswürdigung deshalb jeweils vorab wiedergegeben und unter Bezugnahme auf die Vorbringen der Parteien ergänzt.