Mit diesen massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen hat der Beschuldigte ein erhebliches Risiko geschaffen, die Kontrolle über sein Fahrzeug zu verlieren und Unfälle mit Schwerverletzten und Todesopfern zu verursachen. Mit Blick darauf, dass der Beschuldigte jeweils einhändig lenkte, lag ein solcher Kontrollverlust nochmals näher. Dies gilt insbesondere für die Fahrt vom 13. Juni 2017, bei welcher der Beschuldigte die Fahrt selber mit der rechten Hand filmte und seine Aufmerksamkeit somit nur beschränkt dem Fahren und dem Verkehr zuwendete.