Aufgrund der starken Beschleunigung, der gefahrenen Geschwindigkeiten und der Fahrweise des Beschuldigten (nur eine Hand am Lenkrad und bei der Fahrt vom 21. Juli 2017 die andere Hand am Mobiltelefon) war das Risiko, dass der Beschuldigte weder rechtzeitig noch adäquat reagieren kann und/oder im Zuge einer Reaktion die Beherrschung über sein Fahrzeug verliert und es zu einem Unfall mit Schwerverletzten oder Todesopfern kommt, enorm hoch. Dies ergibt sich nicht zuletzt bereits daraus, dass die gefahrenen Geschwindigkeiten (annähernd) jene erreichten, die aufgrund der ihr wegen der Geschwindigkeit inhärenten Gefahr nur auf richtungsgetrennten Autobah-