Da der Beschuldigte jeweils nur einhändig lenkte, lag die Wahrscheinlichkeit eines solchen Kontrollverlusts nochmals deutlich näher. Bei der Fahrt vom 21. Juli 2017 hielt der Beschuldigte zudem mit der rechten Hand sein Mobiltelefon, um seine Fahrt zu filmen, was nicht nur seine Aufmerksamkeit, sondern auch seine Reaktionsmöglichkeiten weiter reduzierte. Die Insassen der korrekt entgegenkommenden Fahrzeuge und bei der Fahrt vom 2. Juli 2017 der Beifahrer des Beschuldigten wurden durch dieses höchst egoistische und leichtsinnige Verhalten erheblich an Leib und Leben gefährdet. Zu berücksichtigen ist ferner, dass innerorts jederzeit mit einer eine fahrerische Reaktion erfordernden (un-