Bei beiden Fahrten passierte der Beschuldigte mit Geschwindigkeiten von rund 100 km/h jeweils korrekt entgegenkommende Fahrzeuge. Eine derart schnelle Beschleunigung auf 100 km/h kann rasch zum Verlust der Kontrolle über das Fahrzeug führen und daraus folgend zu einer schweren Kollision mit – wie im vorliegenden Fall – korrekt entgegenkommenden Fahrzeugen, bei der mit Schwerverletzten und Todesopfern zu rechnen ist. Da der Beschuldigte jeweils nur einhändig lenkte, lag die Wahrscheinlichkeit eines solchen Kontrollverlusts nochmals deutlich näher.