Es herrschte ein normales Verkehrsaufkommen, wobei der Beschuldigte insgesamt sechs Fahrzeuge kreuzte. Die Fahrt führte an nicht bzw. nicht gut einsehbaren Einfahrten vorbei sowie über Fussgängerstreifen und entlang ungeschützter Trottoirs. Die Sichtverhältnisse waren gut und die Strasse trocken. - Am 21. Juli 2017 beschleunigte der Beschuldigte tagsüber innerorts in H.________ auf der I.________ als Lenker eines Personenwagens BMW auf einem Abschnitt, auf dem eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gilt, auf mindestens 108 km/h und hielt diese Geschwindigkeit für eine kurze Zeit.