Am 2. Juli 2017 beschleunigte der Beschuldigte tagsüber mit einem Beifahrer innerorts in H.________, Fahrtrichtung O.________, als Lenker eines Personenwagens BMW auf einem Abschnitt, auf dem eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gilt, auf mindestens 101 km/h und auf mindestens 99 km/h und hielt diese Geschwindigkeiten jeweils für eine kurze Zeit. Der Beschuldigte fuhr dabei einhändig und ohne Sicherheitsgurt. Es herrschte ein normales Verkehrsaufkommen, wobei der Beschuldigte insgesamt sechs Fahrzeuge kreuzte.