Gegen Schluss der Videoaufnahme verlangsamte er. Der Beschuldigte fuhr einhändig und ohne Sicherheitsgurt. Es herrschte ein geringes Verkehrsaufkommen, wobei der Beschuldigte sich zum Schluss rasch einem anderen Fahrzeug auf der gleichen Spur näherte. Während der Fahrt passierte er den Rastplatz «N.________». - Am 13. Juni 2017 fuhr der Beschuldigte bei Dämmerung mit einer Geschwindigkeit von mindestens 212 km/h auf einem Autobahnabschnitt der K.________ in G.________, auf dem eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h gilt. Er hielt diese Geschwindigkeit während 24 Sekunden.