Am 17. August 2014 überschritt der Beschwerdeführer in Malters die kurz vor Dorfausgang, aber dennoch innerorts geltende Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h mit seinem Motorrad um mindestens 57 km/h. Auch diese Strasse war nicht richtungsgetrennt. Es handelte sich um eine Strecke mit viel Gegenverkehr, Fussgängerstreifen und Wohnhäusern, die entlang eines Gehsteigs verlief. Die Vorinstanz schloss, dass sich das bei derart hohen Geschwindigkeiten bestehende Risiko eines Unfalls durch den innerörtlichen Strassenverlauf und die Verkehrssituation noch weiter erhöhte.