Urteil des Bundesgerichts 6B_860/2018 vom 18. Dezember 2018 E. 2.3.2.). Diesen Überlegungen kann sich die Kammer anschliessen. Die Beweise wurden gestützt auf eine unrechtmässige Wiederaufnahme, d.h. in einem unrechtmässigen Wiederaufnahmeverfahren erhoben, womit es an einer zulässigen rechtlichen Grundlage für diese Beweiserhebung fehlt. In Übereinstimmung mit den Erwägungen der Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern ist von keiner absoluten Unverwertbarkeit auszugehen (vgl. Beschluss der Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern, pag.