Auf Hinweis der Vorinstanz berichtigte die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau zudem mündlich den Sachverhalt gemäss Ziff. I.1.1.4. der Anklageschrift, indem das Wort «ausserorts» gestrichen wurde (pag. 1078). Die angeklagten Strassenverkehrsdelikte sind allesamt auf Video aufgezeichnet, sodass die Sachverhalte weitgehend erstellt sind. Fraglich ist denn auch vielmehr, ob die Beweismittel überhaupt verwertet werden dürfen. Mit Beschluss BK 21 150 vom 19. Juli 2021 hat die Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern festgestellt, dass die Wiederaufnahme des Verfahrens