In ihrem Urteil hat die Vorinstanz das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen Hehlerei, Widerhandlungen gegen das Waffengesetz und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz infolge Unverwertbarkeit sämtlicher Beweismittel bzw. infolge Verjährung (Übertretung gegen das Waffengesetz) eingestellt, was unangefochten blieb. Bereits mit Verfügung vom 30. Juni 2020 hat die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen vorsätzlicher Tötung, eventuell Mord, qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Diebstahls, Sachbeschädigung, Hausfriedens-