1. zu einer Freiheitsstrafe von 31 Monaten. Davon seien 6 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 25 Monaten sei der Vollzug aufzuschieben und die Probezeit auf 2 Jahre festzusetzen; 2. zu einer Geldstrafe von 270 Tagessätzen zu CHF 50.00, ausmachend total CHF 13'500.00. Der Vollzug der Geldstrafe sei aufzuschieben und die Probezeit auf 2 Jahre festzusetzen; 3. zu einer Verbindungsbusse von CHF 1'500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung sei auf 30 Tage festzusetzen;