4.2 Anträge der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft stellte und begründete anlässlich der Berufungsverhandlung die folgenden Anträge (pag. 1245 ff.; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Kollegialgericht) vom 14. September 2022 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der Einstellungen von den Anschuldigungen der 1.1. Hehlerei, angeblich begangen zwischen 07.11.2008 und 21.08.2017 in C.________;