3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung vom 21. und 22. November 2023 wurden von Amtes wegen ein ADMAS-Auszug, datierend vom 26. Oktober 2023 (pag. 1225 ff.), sowie ein Strafregisterauszug, datierend vom 26. Oktober 2023 (pag. 1224), eingeholt. Sodann wurde die Kantonspolizei Solothurn mit der Erstellung eines Leumundsberichts, inkl. Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse, beauftragt (pag. 1220). Aufgrund unbekannten Aufenthalts des Beschuldigten konnte diese den Auftrag nicht erfüllen (pag.