Die Kosten für die Übersetzungen, die durch die Fremdsprachigkeit der beschuldigten Person nötig wurden, ausmachend CHF 680.00, werden dem Kanton Bern auferlegt. IV. 1. Die amtliche Entschädigung für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwalt B.________ im Zusammenhang mit dem Beschluss des Regionalgerichts Emmental- Oberaargau PEN 20 164 vom 25.03.2021 und des diesbezüglichen Beschwerdeverfahrens BK 21 150 wird auf CHF 4'029.85 (inkl. Auslagen und MWST) bestimmt.