3. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 1'500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 30 Tage festgesetzt. 4. Zu 2/3 der Verfahrenskosten (ohne Auslagen für die amtliche Verteidigung und ohne Kosten für die Übersetzungen, die durch die Fremdsprachigkeit der beschuldigten Person nötig wurden), ausmachend CHF 9'733.35. Die gesamten Gebühren setzen sich zusammen aus: