3. wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich mehrfach begangen im Jahr 2015 oder 2016 sowie ca. im Mai/Juni 2017; wird eingestellt, unter Auferlegung der anteilsmässigen, auf die eingestellten Verfahrensteile entfallenden Verfahrenskosten von CHF 4'866.65 (zzgl. anteilsmässiger Auslagen für die amtliche Verteidigung) an den Kanton Bern. II. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung, mehrfach begangen