Einer Geldstrafe von maximal 20 Taggesätzen à CHF 40.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von maximal 2 Jahren, und c. Einer Busse von CHF 1'000.00. 2. Von einer Landesverweisung sei aufgrund eines schweren persönlichen Härtefalls abzusehen. 3. Die Kosten für die erneute Berufungsverhandlung sind auf die Staatskasse zu nehmen und auf eine Rückforderung bei A.________ ist zu verzichten. 4. Die Kosten der amtlichen Verteidigung sind gemäss beiliegender Kostennote und Leitungserfassung zu vergüten. Auf eine Rückforderung bei A.________ ist zu verzichten.