des Angriffs, begangen am 28. Oktober 2019 in Q.________ (Ortschaft) z.N. von C.________ und E.________ und in Anwendung der Artikel 40, 41 Abs. 1 Bst. a, 42 Abs. 1, 44 Abs. 1, 47, 134 StGB 426 Abs. 1, 428 Abs. 1 und 3, 433 Abs. 1, 453 Abs. 1 StPO verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. 2. Zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'370.70. 3. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'500.00 (inkl. Auslagen).