28.2.4 Rechtsanwalt F.________ In der Honorarnote vom 26. Februar 2024 führte Rechtsanwalt F.________ für das oberinstanzliche Verfahren einen Zeitaufwand von 17 Stunden 25 Minuten sowie Auslagen von 3% auf. Eine Korrektur dieser Aufwände ist lediglich in Bezug auf die Dauer der Berufungsverhandlung sowie die weggefallene mündliche Urteilseröffnung angezeigt. Daraus ergibt sich ein entschädigungswürdiger Aufwand von 12 Stunden und 55 Minuten. Die Aufwände von 3% werden ausgehend vom angepassten Zeitaufwand berechnet. Zufolge seines Unterliegens wird der Beschuldigte gegenüber dem Kanton Bern rückzahlungspflichtig.