Diese Positionen werden um insgesamt zwei Stunden gekürzt und die prozentual geltend gemachten Auslagen neu berechnet. Rechtsanwältin D.________ wird damit für einen Aufwand von 16 Stunden entschädigt. Zufolge seines Unterliegens wird der Beschuldigte gegenüber dem Kanton Bern rückzahlungspflichtig. Wie auch bei den Verfahrenskosten wird dabei jedoch berücksichtigt, dass jene Mitbeschuldigte, die ihre Berufung erst kurz vor der Berufungsverhandlung zurückgezogen haben, ebenfalls zum Vorbereitungsaufwand beigetragen haben. Aus diesem Grund wurden G.________, L.________ und M.________ im Beschluss