28.2.2 Rechtsanwalt B.________ Mit Kostennote vom 26. Februar 2024 beantragte Rechtsanwalt B.________ für das oberinstanzliche Verfahren ab Mai 2023 Entschädigung für einen Zeitaufwand von 28 Stunden sowie Auslagen von CHF 120.20 (pag. 1388 ff.). Eine Kürzung dieser Aufwände ist lediglich in Bezug auf die Dauer der Hauptverhandlung sowie die weggefallene mündliche Urteilseröffnung angezeigt. Darüber hinaus erscheinen die Aufwände angemessen, insbesondere da Rechtsanwalt B.________ die Verteidigung des Beschuldigten erst im Verlaufe des oberinstanzlichen Verfahrens übernahm und sich von Grund auf in das Dossier einarbeiten musste.