Stunden sowie Auslagen von CHF 454.70 geltend. Bei der Beurteilung dieser Aufwände ist zu berücksichtigen, dass Rechtsanwalt R.________ am 5. Dezember 2022 gegenüber der Vorinstanz anzeigte, dass er den Beschuldigten nun vertrete (pag. 916) und mit Schreiben vom 15. Februar 2023 – nach Zustellung der schriftlichen