24. Genugtuungsforderung des Straf- und Zivilklägers 2 Der Straf- und Zivilkläger 2 beantragte oberinstanzlich, der Beschuldigte sei in Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils zu verurteilen, ihm in solidarischer Haftung mit G.________, H.________, J.________, L.________ und M.________ eine Genugtuung von CHF 3'000.00 zzgl. 5% Zins seit dem 28. Oktober 2019 zu bezahlen. Damit beantragte er die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils, während er vor der Vorinstanz noch eine Genugtuung von CHF 7'000.00 verlangt hatte.