In der oberinstanzlichen Einvernahme führte der Straf- und Zivilkläger 1 aus, gesundheitlich stehe er bei 80% im Vergleich zu vor dem Vorfall. Sein Kiefer blockiere weiterhin, wenn er den Mund öffne. Momentan habe er eine Schraube drin. Er könne nur leichtes Essen beissen. Bei Sandwichs bzw. stärkerem Essen habe er Mühe zu beissen. Züpfe gehe, stärkeres Brot nicht (pag. 1345 Z. 24 ff.). Es sei psychisch eine grosse Belastung entstanden durch diesen Vorfall. Vom einen auf den nächsten Moment habe er nichts mehr essen können. Das sei, wie wenn man keinen Arm habe, wenn man mit dem Kiefer Probleme habe.