Die Beschuldigten sind nach dem Gesagten in solidarischer Haftung in Anwendung von Art. 41, 47 und 50 Abs. 1 OR sowie Art. 126 StPO zur Bezahlung einer Genugtuung zugunsten von C.________ in der Höhe von CHF 7’000.00 zuzüglich 5 % Zins seit dem 28.10.2019 zu verurteilen.