35 fall, den er als Folge seiner Verletzungen erlitten habe (pag. 666 ff.). Die Vorinstanz hat den Anspruch auf Schadenersatz und insbesondere die geltend gemachte Höhe eingehend geprüft und dem Straf- und Zivilkläger 1 einen Schadenersatz von CHF 888.30 zuzüglich Zins zu 5% seit dem 28. Oktober 2019 zugesprochen. Oberinstanzlich beantragte der Straf- und Zivilkläger 1 die Bestätigung dieses Urteils. Da der Schuldspruch gegen den Beschuldigten oberinstanzlich bestätigt wurde, kann für die Beurteilung dieses Anspruchs auf die Überlegungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag.