entscheidet das Gericht im Strafprozess über die anhängig gemachte Zivilklage, wenn es die beschuldigte Person schuldig spricht. Für die weiteren rechtlichen Ausführungen zum Schadenersatz sowie zur Genugtuung wird auf die Vorinstanz verwiesen (pag. 1025 ff., S. 76 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 22. Schadenersatzforderung des Straf- und Zivilklägers 1 Der Straf- und Zivilkläger 1 machte mit Zivilklage vom 27. September 2022 Schadenersatz von CHF 2'012.55 geltend und begründete diesen mit dem Arbeitsaus-