Sie zitierte dabei den Referenzsachverhalt, bei dem während eines nächtlichen Überfalls ohne Einsatz von gefährlichen Gegenständen und/oder Waffen bis zu drei Täter auf zwei vom Ausgang heimkehrende Personen losgehen, mit dem Ziel, einfach dreinzuschlagen, wobei eine der Personen eine einfache Körperverletzung erleidet, die andere nur Tätlichkeiten. Für diesen Sachverhalt wird in den VBRS-Richtlinien eine Strafe von 90 Strafeinheiten empfohlen, die zu erhöhen sei bei der Verwendung gefährlicher Gegenstände (S. 46 der VBRS-Richtlinien).