Er versuche, so gut es gehe, sich daran zu halten. Er «länge» das Auto nicht mehr an. Er sei jetzt eigentlich wieder fahrtüchtig, aber er warte noch mit der Prüfung bis seine Frau komme (pag. 1360 Z. 1 ff.). Darauf angesprochen, dass er beim letzten Strafbefehl mit AQ.________ Jahren nicht mehr so jung gewesen sei, als dass jugendlicher Leichtsinn geltend gemacht werden könne: «Das war nicht mehr ganz jung. Aber ich habe daraus gelernt und versuche jetzt wirklich, mich an die Regeln und das Gesetz zu halten (pag. 1360 Z. 7 ff.). Eine echte Verantwortungsübernahme und ein verbindliches Bekenntnis