Dennoch nahm er am 30. November 2018 ohne das Wissen seiner Lebenspartnerin deren Personenwagen, lenkte diesen mit einer Atemalkoholkonzentration von 0.4 mg/L, entsprechend ca. 0.8 Gewichtspromille, und kollidierte mangels Aufmerksamkeit mit einer Polleranlage (pag. 1319). In Kombination mit den vorangehenden Verurteilungen unter anderem wegen massiver Geschwindigkeitsüberschreitung (pag. 1322) und grobfahrlässigem Nichteinhalten des minimalen Sicherheitsabstandes auf der Autobahn (pag.