1271 ff.). Er wurde erstmals im Jahr 2013 wegen Vergehen gegen das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz zu einer unbedingten Geldstrafe verurteilt. Es folgte danach fast jährlich ein weiteres Urteil, unter anderem wegen Vergehen gegen das Waffengesetz und diversen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz. Dabei wurde der Beschuldigte stets zu unbedingten Geldstrafen verurteilt, die bei ihm anscheinend keinen nachhaltigen Eindruck hinterlassen haben. Die oberinstanzlich edierten Strafbefehle zeigen deutlich, dass es sich bei der bisherigen Delinquenz des Beschuldigten keineswegs nur um Bagatelldelikte handelte.