Auch bei diesem Szenario unterstützte der Beschuldigte die Angreifer in ihrer Suche nach dem Straf- und Zivilkläger 2 und ermöglichte deren körperliche Attacke. Indem er die Angreifenden später dazu aufforderte, den Straf- und Zivilkläger 2 im Auto mitzunehmen und weiterzuschlagen, beteiligte er sich ebenfalls verbal am Angriff, indem er die Mittäter anfeuerte und zu weiteren Handlungen aufforderte. Der Beschuldigte wusste, dass die Gruppierung den Straf- und Zivilkläger 2 in unfreundlicher Absicht suchte und unterstütze diese mit den genannten Beiträgen bewusst bei deren Angriff. Er handelte damit vorsätzlich.