_ beim Rückzug seiner Berufung ausdrücklich festhielt, dieser sei weder als Eingeständnis in den vom Regionalgericht Bern- Mittelland als erwiesen erachteten Sachverhalt noch als Akzeptanz des Schuldspruchs zu verstehen. Der Rückzug der Berufung erfolge einzig in Anbetracht der theoretisch drohenden Landesverweisung (pag. 1214). Ein ähnliches Motiv für den Rückzug der Berufung ist auch bei H.________ denkbar. Die übrigen drei Mitbeschuldigten hatten wegen dem geltenden Verschlechterungsverbot hingegen keine Abänderung des Urteils zu ihren Ungunsten zu befürchten, so dass dem Rückzug ihrer Berufungen durchaus Aussagekraft zukommt.