Es ist unklar, woraus bei dieser Ausgangslage der Tumult bestand, der ihn angelockt haben soll. Sodann gab der Beschuldigte einerseits an, aus Neugier gehandelt zu haben, andererseits aus Sorge um den Betreiber des Restaurants, den er gekannt habe. Zugleich hat er aber weder die Situation deeskaliert, noch wäre er nach dem Vorfall geblieben, um dem Wirt des Restaurants zu helfen. Dem Straf- und Zivilkläger 2, den er damals gut kannte und mit dem er gemäss eigenen Aussagen auch kein Problem gehabt habe, half er ebenfalls in keiner Weise – weder vor Ort, noch später im Verfahren.