Gleichzeitig gab er wiederum an, sich genau erinnern zu können, wie er vom Park her sah, wie der Straf- und Zivilkläger 1 auf der Terrasse ass, wie viele Personen in das Restaurant reingingen oder dass die Straf- und Zivilkläger ebenfalls handgreiflich wurden. Für seine Erinnerungslücken machte er unterschiedliche Gründe geltend (Zeitablauf, Alkoholkonsum, Schockstarre), die jedoch nicht erklären, weshalb er sich ausgerechnet an das Verhalten seiner Mitbeschuldigten während der Schlägerei – und somit an das eigentliche Kerngeschehen – nicht erinnern kann, während er sich an andere Dinge genau erinnern können will.