Bemerkenswert ist weiter, dass der Beschuldigte zur Frage, wer wen geschlagen habe, keine Erinnerung haben will, obwohl er nach eigenen Angaben das erste Mal eine solche Schlägerei erlebt habe und insofern davon ausgegangen werden kann, dass dies ein einschneidendes Erlebnis war, das ihn immerhin auch in Schockstarre versetzt haben soll. Gleichzeitig gab er wiederum an, sich genau erinnern zu können, wie er vom Park her sah, wie der Straf- und Zivilkläger 1 auf der Terrasse ass, wie viele Personen in das Restaurant reingingen oder dass die Straf- und Zivilkläger ebenfalls handgreiflich wurden.