Andererseits gab er an, er sei davon ausgegangen, dass ihm nichts passiere, wenn er nichts sage, da er nichts gemacht habe. Damit verknüpft warf er den Straf- und Zivilklägern vor, sie hätten ihn fälschlicherweise beschuldigt, damit er in das Verfahren involviert werde und ihnen helfen könne, die ihnen unbekannten Täter zu identifizieren. In diesem Zusammenhang hielt sich der Beschuldigte auch mit Gegenangriffen nicht zurück, indem er etwa angab, der Straf- und Zivilkläger 1 verfügte wohl über Zauberkräfte (pag. 1369 Z. 25) und der Straf- und Zivilkläger 2 habe mit der Konfrontationsvermeidung eine «Show abgezogen» und ein «Theater gemacht» (pag. 1366 Z. 9 ff.).