und Z. 32 ff.). Zu den Fragen, weshalb ihn die Straf- und Zivilkläger denn zu Unrecht belasten sollten, gab er an, die Straf- und Zivilkläger hätten diese Leute selber nicht gekannt und hätten gedacht, er [der Beschuldigte] könne ihnen dabei helfen, diese zu identifizieren und die Schuldigen zu finden. Deshalb hätten sie ihn reingezogen (pag. 1361 Z. 36 ff., pag. 1362 Z. 1 ff. und pag. 1366 Z. 26 ff.). Entsprechend sei er zur ersten Einvernahme auch als Auskunftsperson eingeladen worden. Es sei nicht fair. Er sei ein friedlicher Mensch und nie gewalttätig. Er sehe diese Leute resp.