Es sei jetzt fünf Jahre her. Er habe das erste Mal so eine Schlägerei erlebt, könne sich aber an nichts erinnern, nur dass sicher jeder jeden geschubst habe (pag. 1367 Z. 3 ff.). Auf explizite Nachfrage bestätige er sodann, er erinnere sich daran, dass er bereits vom «Chillort» gegenüber der W.________ (Restaurant) gesehen habe, wie der Straf- und Zivilkläger 1 auf der Terrasse gegessen habe, bevor die Autos gekommen seien (pag. 1369 Z. 14 ff. und Z. 32 ff.).