Als es laut geworden sei und plötzlich so viele Autos gekommen seien, sei er aus Neugier rübergegangen (pag. 1361 Z. 33 ff.). Er sei dort reingegangen und sie seien in der Küche am Diskutieren gewesen. Es seien etwa zwei, drei Leute hineingegangen. Er habe eigentlich allen Hallo gesagt und dann gefragt «E.________, was ist los». Dann hätten sie sofort den E.________ erkannt. Dann sei E.________ rausgegangen und dann hätten die Handgreiflichkeiten begonnen. Er habe den Straf- und Zivilkläger 2 aus Versehen identifiziert, er habe das nicht bewusst gemacht und nicht gewollt, das dieser «drunger chunnt» (pag. 1362 Z. 8 ff. und Z. 19 ff., pag. 1363 Z. 28 ff. und pag. 1369 Z. 14 ff.).