Er habe beide Zivilkläger gekannt, E.________ besser (pag. 1360 Z. 38 ff.). Der Straf- und Zivilkläger 1 sei ein Kollege gewesen vom Straf- und Zivilkläger 2. Sie seien in dem Sinne alle befreundet gewesen (pag. 1361 Z. 1 ff.). Den Straf- und Zivilkläger 2 habe er vor dem 28. Oktober 2019 sehr gut gekannt, weil er der beste Kollege seines Schwagers sei. Er sei dadurch viel bei ihm [beim Beschuldigten] zu Hause gewesen und er sei im AE.________-Team gewesen, das sein Schwager und der Strafund Zivilkläger 2 zusammen gegründet hätten (pag. 1361 Z. 6 ff.).