19 11.3 Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte wurde erstmals am 23. Februar 2021 bei der Staatsanwaltschaft befragt und erklärte sich trotz Hinweis auf das Recht auf Beizug einer Verteidigung bereit, Aussagen zu machen (pag. 141 Z. 11 ff.). Als er mit dem Vorwurf konfrontiert wurde, sagte er lediglich: «Ich war es nicht» (pag. 142 Z. 57). Ob er am 28. Oktober 2019 beim Restaurant in Q.________ (Ortschaft) war, wollte er nicht mehr wissen (pag. 142 Z. 60). Zur Frage, ob er die anderen Beschuldigten kenne, verweigerte er die Aussage (pag.