Hingegen schilderte auch der Straf- und Zivilkläger 2 erst in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung eine Sequenz in der Küche, bei der auch sein Chef den Personen gesagt habe, wer E.________ sei. Aus den oberinstanzlichen Aussagen geht hervor, dass er sowohl von seinem Chef als auch vom Beschuldigten identifiziert worden sei. Wie bereits beim Straf- und Zivilkläger 1 ändert diese Entwicklung in den Aussagen nichts daran, dass auch der Straf- und Zivilkläger 2 die Rolle des Beschuldigten als derjenige, der ihn identifiziert und dazu aufgefordert habe, ihn ins Auto zu packen, konstant schilderte und auf diese Kernaussage abgestellt wird.