18 bereits in den ersten beiden Einvernahmen und schilderte konstant, jemand habe ihn als E.________ identifiziert und später, während der Prügelei, dazu aufgefordert, ihn ins Auto zu nehmen. Diese Rolle wies er ab der erstinstanzlichen Hauptverhandlung namentlich dem Beschuldigten zu. Diese Kernaussagen wirken in ihrer Konstanz glaubhaft.