Später schilderte der Straf- und Zivilkläger 2, einer habe ihn und den Straf- und Zivilkläger 1 gefragt, wer E.________ sei. Er habe gesagt, E.________ sei soeben gegangen. Dann seien sie in das Restaurant hineingegangen und hätten den Chef gefragt, wer E.________ sei. Der Chef habe gesagt, derjenige, der draussen sitze, sei E.________. Er selber sei dann sofort zu diesem Bankomaten gesprungen (pag. 781 Z. 14 ff.). Als sein Chef laut gesagt habe, er werde die Polizei benachrichtigen, habe A.________ gesagt, man solle ihn [den Straf- und Zivilkläger 2] in das Auto werfen, um ihn weiterzuschlagen und den Wohnort von AF.________ aus ihm herauszupressen (pag. 781 Z. 26 ff.).