Nach dem Vorfall hätten sich Personen an ihn gewandt und Namen der weiteren Personen genannt. Auf Frage, welche Namen ihm genannt worden seien, sagte er: «Y.________, J.________, G.________, L.________ und eben A.________ und H.________ kenne ich schon» (pag. 780 Z. 11 f.; siehe auch pag. 786 Z. 47). Er schilderte weiter, er habe ihnen nicht gesagt, dass er E.________ sei. Als A.________ ihn dann im Restaurant identifiziert habe, seien sie dann wieder aus dem Restaurant gekommen. Er habe gezeigt «das ist E.________» (pag. 780 Z. 32 ff.). Später schilderte der Straf- und Zivilkläger 2, einer habe ihn und den Straf- und Zivilkläger 1 gefragt, wer E._____