16 Im Zusammenhang mit dem Beschuldigten resp. dessen Rolle sagte der Straf- und Zivilkläger 2 in der ersten Einvernahme, er habe gehört, wie jemand gesagt habe «nehmen wir ihn zum Auto und töten ihn» (pag. 118 Z. 9). In der zweiten Einvernahme führte er aus, einer sei nach draussen gegangen, sei wieder zurück gekommen und habe gesagt, «ich sei E.________, dann haben sie begonnen zu schlagen» (pag. 122 Z. 68 f.). Etwas später schildert er auch, dass zwei, drei Leute gesagt hätten, man solle ihn ins Auto nehmen und an einem anderen Ort weiterfahren (pag. 122 Z. 77 f.).